Liebe Hundefreunde,
wir wollen keine Ordnung um der Ordnung willen, aber im Interesse unserer Gemeinschaft von Hundefreunden kommen wir ohne einen Rahmen der für alle gilt nicht aus.

  1. Besucher betreten das Vereinsgelände auf eigene Gefahr. Sämtliche Personen haben sich auf dem Vereinsgelände so zu verhalten, dass der Betrieb weder gestört noch gefährdet wird. Eltern haften für ihre Kinder.
  2. Hunde sind nur mit gültigem Impfpass und einer Hundehaftpflichtversicherung auf dem Gelände zugelassen. Jeder Besucher ist für seine eigenen oder mitgebrachten Hunde haftbar.
  3. Auf dem gesamten Vereinsgelände sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Ausnahme: im Rahmen des Übungsbetriebes auf ausdrückliche Anweisung des verantwortlichen Ausbilders. Hunde, die nicht am Übungsbetrieb teilnehmen, sind so zu verwahren, dass von ihnen keinerlei Gefährdung oder Belästigung der Allgemeinheit ausgeht.
  4. Hunde dürfen sich nur mit dem/der Hundeführer/in auf dem Platz aufhalten und sind zu beaufsichtigen, auch wenn sie auf dem Platz spielen. Das Laufenlassen ist grundsätzlich nur auf dem kleinen Platz laufen gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.
  5. Vor dem Betreten des Vereinsgeländes ist den Hunden ausreichend Gelegenheiten zu geben, sich zu lösen. Sollte ein Hund sich auf dem Vereinsgelände lösen, ist der Hundekot unverzüglich vom Hundehalter zu entfernen. Kothaufen an und auf den umliegenden Gehwegen sind im Interesse der Allgemeinheit zu entfernen
  6. Bei der Hundeausbildung sind die Regeln und Vorschriften des Tierschutzes zu beachten. Auf dem gesamten Vereinsgelände ist es untersagt, elektrische Disziplinierungsgeräte oder sonstige Hilfsmittel einzusetzen, die den Hunden erhebliche Schmerzen zufügen können.
  7. Verletzte oder kranke Hunde sind vom Übungsbetrieb fernzuhalten. Läufige Hündinnen dürfen die Übungsplätze nur in Absprache mit den Übungsleitern betreten.
  8. Rauchen auf dem Übungsplatz ist untersagt. Zigarettenkippen gehören in die dafür vorgesehenen Aschenbecher und nicht auf das Vereinsgelände oder auf die Straße.
  9. Die Übungsgeräte sind sorgfältig zu behandeln und nach Benutzung immer an ihren Platz zurückzubringen. Eventuelle Schäden sind sofort dem verantwortlichen Übungsleiter zu melden. Die Turnierhundesportgeräte sind keine Turngeräte für Kinder. Ohne Übungsleiter oder einen seiner Beauftragten ist das Arbeiten mit den Geräten aus versicherungstechnischen Gründen untersagt.
  10. Den Anweisungen des verantwortlichen Übungsleiters ist Folge zu leisten.

Für die Dauer des Aufenthalts auf dem Vereinsgelände erkennt jeder diese Platzordnung an.  Bei groben Verstößen oder ungehörigem Benehmen behält sich der Übungsleiter oder ein Vorstandsmitglied entsprechende Gegenmaßnahmen vor und ist berechtigt, den Betreffenden vom Platz zu weisen und ggf. vom Ausbildungsbetrieb auszuschließen.